Text wurde entnommen von der Seite: www.wildeshausen.de

Stadt Wildeshausen

Protokoll

Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umwelt

Tag der Sitzung: 06.11.2012

Beginn der Sitzung: 18:15 Uhr

Ende der Sitzung: 22:10 Uhr

Sitzungsort: Stadthaus, Sitzungsraum 104, I. OG, Am Markt 1, 27793 Wildeshausen

Zuhörer: Ja Nein

Gäste: Ja Nein

Presse: Ja Nein

Die Sitzung setzt sich aus öffentlichen und/oder nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten

zusammen.

Das Ergebnis der Beratung ergibt sich aus den Anlagen, die Bestandteil dieses Protokolls sind.

Das Protokoll umfasst 24 Seiten.

Prof. Dr. Kian Shahidi Hartmut Frerichs

Bürgermeister Vorsitzende/r

Ulrich Fortmann

Fachbereichsleiter/in

ANWESENHEITSLISTE

Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umwelt

Sitzung am: 06.11.2012

Sitzungsteilnehmer Anmerkung

Ratsmitglieder

Hartmut Frerichs Vorsitzende/r

Artur Gabriel stv. Vorsitzende/r

Bernhard Block Ratsmitglied

Hermann Hitz Ratsmitglied

Walter Panschar Ratsmitglied

Traute Sandkuhl Ratsmitglied

Wolfgang Sasse Ratsmitglied Vertreter für Frau Plate

Karl Schulze Temming-Hanhoff Ratsmitglied

Heinrich Spille Ratsmitglied

Helmut Müller Beratende Stimme

Verwaltung

Prof. Dr. Kian Shahidi Bürgermeister

Jens Kuraschinski Allgemeiner Stellvertreter des Bürgermeisters

Ulrich Fortmann Fachbereichsleiter/in/Protokollführer/in

Jörg Dohrmann Sachbearbeiter/in FB Stadtentwicklung, Bau

und Umwelt

Thomas Eilers Fachbereichsleiter/in

Claudia Hansch Protokoll

Gäste/Anwesende Ratsmitglieder

Annemarie Grafe-Weibrecht Ratsmitglied

Woldemar Schilberg Ratsmitglied

Herr Dr. Dröge Gast Firma Wiesenhof, zu TOP

7

Herr Gieselmann Gast Büro Gieselmann und

Müller GmbH, zu TOP 7

Herr Lampe Gast Firma D + S, zu TOP 7

Frau Preuth Gast Büro Gieselmann und

Müller GmbH, zu TOP 7

Frau Heuer Gast Firma Lidl, zu TOP 11

Seite 2 von 24

TAGESORDNUNG

Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umwelt am 06.11.2012

Öffentlicher Teil :

TOP 1:

a) Eröffnung und Begrüßung

b) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Anwesenheit der Ratsmitglieder

c) Feststellung der Beschlussfähigkeit

TOP 2:

Feststellung der Tagesordnung

TOP 3:

Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 02.10.2012

TOP 4:

Mitteilungen des/der Ausschussvorsitzenden

(Die Anzahl und konkrete Benennung der einzelnen Unterpunkte ergibt sich aus der Abhandlung

der Tagesordnungspunkte)

TOP 5:

Mitteilungen des Bürgermeisters

(Die Anzahl und konkrete Benennung der einzelnen Unterpunkte ergibt sich aus der Abhandlung

der Tagesordnungspunkte)

TOP 5.1:

Ergebnis des Bundeswettbewerbs „Bioenergiedörfer 2012“

TOP 5.2:

Nutzungsänderung eines Eisenwarenhandels in einen Kiosk mit Getränkehandel in der

Bahnhofstraße

TOP 5.3:

Verlängerung einer befristeten Genehmigung der Zufahrt eines Gewerbegrundstücks in der

Buchbinderstraße über die Visbeker Straße

TOP 5.4:

B50 Sachstand Gesamtüberarbeitung

TOP 5.5:

Flugplatz Ahlhorn

TOP 5.6:

Verkauf von verschiedenen städtischen Grundstücken

TOP 5.7:

Mehrgenerationenplatz Katenbäker Berg - Förderantrag

Seite 3 von 24

TOP 5.8:

Sachstand zum Bebauungsplan Nr. 54.1 Teil B „Vor Bargloy“

TOP 6:

Einwohnerfragestunde

TOP 7:

2012/0173

Bebauungsplan Nr. 39.3 „Vor Lüerte“ Neuaufstellung

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB (Stadium I)

TOP 8:

2012/0162

Nachbetrachtung Innenstadtsanierung

Antrag der FDP-Fraktion vom 26.06.2012

TOP 9:

2012/0151

Neufassung der Straßenreinigungsgebührensatzung ab dem Jahr 2013

TOP 10:

2012/0168

Änderung der Satzung der Stadt Wildeshausen über die Gebühren für die Beseitigung von

Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Abgabensatzung für die dezentrale

Abwasserbeseitigung) sowie der Satzung der Stadt Wildeshausen über die Erhebung von

Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung

für die zentrale Abwasserbeseitigung) vom 21.12.2006

VI. Änderungssatzungen vom 29.11.2012

TOP 11:

2012/0122

Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zur Erweiterung

des Lidl-Marktes

Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB

TOP 12:

2012/0060-a

Straßenneubauprogramm

Ausbau diverser Straßen im Stadtgebiet

Instandsetzung diverser Straßen im Stadtgebiet

TOP 13:

2012/0171

Instandhaltungsrichtlinien

Richtlinie zur Straßenerhaltung in der Stadt Wildeshausen

Richtlinie zur Instandhaltung der Gebäude der Stadt Wildeshausen

Seite 4 von 24

TOP 14:

2012/0172

Haushaltsplan 2013

Teilhaushalt Stadtentwicklung, Bau und Umwelt

TOP 15:

2012/0163

Ausbau Bleicher-, Krämer, Schusterstraße, landschaftsgärtnerische Arbeiten

Auftragsvergabe von Leistungen nach VOB

TOP 16:

2012/0166

Verbunddorferneuerung Heinefelde

Gestaltung des Kreuzungs- und Einmündungsbereiches, Umgestaltung von Bankettflächen

Auftragsvergabe

TOP 17:

2012/0087-b

7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Schapböge“

Satzungsbeschluss (Stadium III)

TOP 18:

Anfragen gemäß Geschäftsordnung

(Die Anzahl und konkrete Benennung der einzelnen Unterpunkte ergibt sich aus der Abhandlung

der Tagesordnungspunkte)

TOP 18.1:

Anfrage des Ratsherrn Schulze Temming-Hanhoff gem. § 16 GO zum Bauvorhaben „Neubau

eines Einfamilienhauses“ auf dem Grundstück „Eichendorffstraße 14“ vom 30.10.2012

TOP 18.2:

Anfrage des Ratsherrn Schulze Temming-Hanhoff vom 31.10.2012

Seite 5 von 24

Öffentlicher Teil :

TOP 1:

a) Eröffnung und Begrüßung

b) Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Anwesenheit der Ratsmitglieder

c) Feststellung der Beschlussfähigkeit

a) Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und begrüßt die Anwesenden.

b) Er stellt die ordnungsgemäße Ladung und die Anwesenheit der Mitglieder fest.

Herr Sasse vertritt Frau Plate, Herr Stöver fehlt entschuldigt.

c) Gemäß § 65 NKomVG stellt der Vorsitzende die Beschlussfähigkeit fest.

TOP 2:

Feststellung der Tagesordnung

Der Tagesordnungspunkt 12 „Straßenneubauprogramm“ wird aufgrund der Vielzahl der Zuhörer in

der Beratung vorgezogen.

Sodann wird die geänderte Tagesordnung einstimmig festgestellt.

Anmerkungen:

Aufgrund der Vielzahl der Gäste und Zuhörer wird die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt in

den oberen Rathaussaal verlegt. Die nachfolgenden Tagesordnungspunkte werden anschließend

wieder im Sitzungsraum 104 beraten.

TOP 3:

Genehmigung des öffentlichen Teils des Protokolls vom 02.10.2012

Der öffentliche Teil des Protokolls über die Sitzung vom 02.10.2012 wird einstimmig genehmigt.

TOP 4:

Mitteilungen des/der Ausschussvorsitzenden

(Die Anzahl und konkrete Benennung der einzelnen Unterpunkte ergibt sich aus der Abhandlung

der Tagesordnungspunkte)

Keine.

Seite 6 von 24

TOP 5:

Mitteilungen des Bürgermeisters

(Die Anzahl und konkrete Benennung der einzelnen Unterpunkte ergibt sich aus der Abhandlung

der Tagesordnungspunkte)

TOP 5.1:

Ergebnis des Bundeswettbewerbs „Bioenergiedörfer 2012“

Das Dorf Düngstrup hat am Bundeswettbewerb „Bioenergiedörfer 2012“ des Bundesministeriums

für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilgenommen (s. Mitteilung im

Verwaltungsausschuss am 21.06.2012).

An diesem Wettbewerb haben 41 Bioenergiedörfer teilgenommen. Nach Mitteilung des

Bundesministeriums ist Düngstrup nicht unter den drei Preisträgern.

TOP 5.2:

Nutzungsänderung eines Eisenwarenhandels in einen Kiosk mit Getränkehandel in der

Bahnhofstraße

Die für ein Grundstück in der Bahnhofstraße beantragte Nutzungsänderung eines

Eisenwarenhandels in einen Kiosk mit Getränkehandel wurde mit Bescheid des Landkreises

Oldenburg vom 15.10.2012 genehmigt.

TOP 5.3:

Verlängerung einer befristeten Genehmigung der Zufahrt eines Gewerbegrundstücks in der

Buchbinderstraße über die Visbeker Straße

Mit Erteilung der Genehmigung zum Neubau eines Büros mit Lagerhalle in der Buchbinderstraße

wurde eine bis zur Herstellung der Erschließungsanlage befristete Genehmigung einer

Grundstückszufahrt über die Visbeker Straße (L 873) erteilt.

Da die inzwischen fertig gestellte Buchbinderstraße noch nicht in den Datenbanken der

Navigationssysteme enthalten ist, bat der Bauherr zur besseren Auffindbarkeit seines

Gewerbegrundstücks um Verlängerung dieser Genehmigung.

Mit Stellungnahme vom 24.10.2012 gegenüber dem Landkreis Oldenburg hat die Stadt

Wildeshausen zu einer Verlängerung der Befristung um ein Jahr das Einvernehmen erklärt.

TOP 5.4:

B50 Sachstand Gesamtüberarbeitung

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wildeshausen hat am 24.02.2010 beschlossen, dass der

Bebauungsplan Nr. 50 überarbeitet werden muss.

Seite 7 von 24

Um mit den Eigentümern ins Gespräch zu kommen und deren Entwicklungsabsichten zu erörtern,

wurden zwei Eigentümerversammlungen im April 2010 im Stadthaus gehalten. In den darauf

folgenden Monaten wurden Gespräche mit Eigentümern, dem Landkreis Oldenburg und der IHK

geführt.

Parallel nahm die Stadt Kontakt zu Projektentwicklern auf, die für die Ansiedlung eines größeren

Einzelhandelsprojektes in der Innenstadt in Betracht kommen und Erfahrungen und Referenzen auf

diesem Gebiet vorweisen können.

Nach der Genehmigung des Haushaltes im Sommer 2010 erhielt ein Planungsbüro den Teil-Auftrag

zur Überarbeitung des Bebauungsplanes 50.

Im April 2011 gab die Projektentwicklungsfirma Hofschröer ihre Pläne bekannt, einen Standort für

eine größere Einzelhandelsansiedlung in der Innenstadt zu entwickeln.

Um die Inhalte des Bebauungsplanes und des Einzelhandelskonzeptes zu verdeutlichen, fand im

Mai 2011 ein Workshop mit Vertretern der Stadt, des Landkreises und der Politik statt. Deutlich

wurde, dass bei einer Überarbeitung des Bebauungsplanes 50 das

Einzelhandelsentwicklungskonzept angewendet werden muss. Und dies würde für den Westring

keinen Gestaltungsspielraum ermöglichen. Nach dem derzeitigen Einzelhandelsentwicklungskonzept

ist die Entwicklung am Westring, was den Einzelhandel betrifft, bis auf wenige Ausnahmen

(z. B. Möbel) abgeschlossen.

Die Empfehlung von Landkreis, Politik und Verwaltung lautete, zunächst die Entwicklung des

Innenstadtprojektes zu forcieren. Hier waren zahlreiche Gespräche mit Eigentümern von

Innenstadtimmobilien notwendig.

Ebenfalls im Mai 2011 wurde der Inhalte des o. g. Workshops noch einmal in Form einer

Präsentation der Verwaltung auf einer Sitzung des HGV vermittelt.

Erste Ergebnisse der Firma Hofschröer aus den Gesprächen mit den Eigentümern und potentiellen

Einzelhandelsbetrieben können voraussichtlich im Dezember den Gremien mitgeteilt werden.

Eine weitere Einzelhandels-Entwicklung des Westringes wird nur möglich sein, wenn die

Innenstadt nachhaltig gestärkt wird.

Sobald der Prozess des Innenstadtprojektes abgeschlossen ist, sollten mögliche Einzelhandels-

Entwicklungspotentiale am Westring unter Zugrundelegung eines Einzelhandelsentwicklungskonzeptes

eruiert werden. Danach kann der Bebauungsplan 50 überarbeitet werden.

TOP 5.5:

Flugplatz Ahlhorn

1. Sachstand des luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahrens

Am 13.12.2010 hat die Flugplatz Ahlhorn GmbH die Genehmigung nach dem Luftverkehrsgesetz

(LuftVG) bei der zuständigen Luftfahrtbehörde beim Nds. Landesamt für Straßenbau und Verkehr

beantragt.

Seite 8 von 24

Vom 14.02. bis 14.03.2011 wurden die Planunterlagen ausgelegt. Die Stadt Wildeshausen hat ihre

Stellungnahme am 08.04.2011 abgegeben.

Die eingegangenen Einwendungen und Stellungnahmen wurden der Flugplatz Ahlhorn GmbH von

der Luftfahrtbehörde zur Stellungnahme bzw. Erwiderung am 13.04./18.05.2011 übergeben.

Auf Nachfrage der Stadt durch RA Prof. Dr. Eiding teilt die Luftfahrtbehörde am 20.07.2012 mit,

dass bisher keine Rückäußerung des Antragstellers erfolgt ist und auch nicht verbindlich mitgeteilt

werden kann, wann und wie genau das Genehmigungsverfahren fortgesetzt wird.

Mit Schreiben vom 31.10.2012 hat Prof. Dr. Eiding beantragt, den Antrag der Flugplatz Ahlhorn

GmbH zurückzuweisen und das Verfahren zu beschleunigen.

2. Sachstand der Bauleitplanung der Gemeinde Großenkneten

Die Gemeinde Großenkneten hat 6 Bebauungsplanverfahren für den „Flug-, Logistik- und

Gewerbepark Ahlhorn“ durchgeführt.

Der BPl. Nr. 109 II B, der nördlich der Start- und Landebahn die Errichtung/Inbetriebnahme

einer Freiflächen-Photovoltaikanlage vorsieht, ist bereits am 30.11.2011 in Kraft getreten. Die

Frist zur Erhebung eines Normenkontrollantrages läuft bis zum 30.11.2012.

Der BPl. 109 I setzt ein eingeschränktes Industriegebiet fest. Auf dieser Fläche ist insbesondere

die Errichtung eines Autohofes beabsichtigt.

Der BPl. 109 II A setzt ein Sondergebiet „fliegerische Nutzung“ fest. Dieser BPl. bezieht sich

insbesondere auf die Anlagen, die der fliegerischen Nutzung dienen, also Start- und Landebahn,

Rollwege, Vorfelder sowie weitere Einrichtungen für den Flugbetrieb.

Der BPl. 109 III setzt teilweise ein Gewerbe-, teilweise ein Industrie- und teilweise ein sonstiges

Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Fremdenbeherbergung/Verwaltung fest.

Der BPl. 109 IV setzt ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung

Fremdenbeherbergung/Verwaltung fest. Auf dieser Fläche sollen u. a. Wohngebäude für

Saisonarbeiter, Betriebe des Beherbergungsgewerbes, Geschäfts-, Büro- und

Verwaltungsgebäude sowie Schank- und Speisewirtschaften zulässig sein.

Für die Bebauungspläne 109 I, 109 II A, 109 III und 109 IV wurde in der Zeit vom 04.05. bis

04.06.2012 die Öffentlichkeits- und Trägerbeteiligung durchgeführt. Die Stadt Wildeshausen hat

ihre Einwendungen mit Schreiben vom 04.06.2012 geltend gemacht. Der Satzungsbeschluss

wurde am 18.06.2012 gefasst. Die Bekanntmachung erfolgte am 22.06.2012. Damit sind diese

Bauleitpläne in Kraft getreten. Die Frist zur Erhebung eines Normenkontrollantrages läuft bis

zum 24.06.2013.

Der BPl. 109 V befindet sich in der erneuten öffentlichen Auslegung und setzt ein Sondergebiet

mit der Zweckbestimmung Flächen und Einrichtungen für den Gemeinbedarf / Forschung und

Entwicklung fest. Die erneute öffentliche Auslegung findet statt in der Zeit vom 30.10. bis

20.11.2012.

Seite 9 von 24

TOP 5.6:

Verkauf von verschiedenen städtischen Grundstücken

1. Lehmkuhlenweg (ehemalige Krischel Fläche)

Das Grundstück wird im November 2012 zum Kauf angeboten. Die Veröffentlichung erfolgt

über die städtische Internetseite, die örtlichen Zeitungen und verschiedene Immobilienportale.

2. Kaiserstraße/Pestruper Straße

Für die Festlegung der genauen Verkaufskonditionen wird eine Beschlussvorlage für den

Verwaltungsausschuss vorbereitet.

TOP 5.7:

Mehrgenerationenplatz Katenbäker Berg - Förderantrag

Am 14.07.2012 stellte die Verwaltung bei der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung einen

Förderantrag für das Projekt „Mehrgenerationenplatz Katenbäker Berg“. Im Schreiben vom

19.10.2012 teilt die Stiftung mit, für dieses Projekt eine maximale Fördersumme in Höhe von

5.800 EUR als Festbetragsfinanzierung zu bewilligen.

TOP 5.8:

Sachstand zum Bebauungsplan Nr. 54.1 Teil B „Vor Bargloy“

Entwicklung des Bebauungsplanes Nr. 54.1 Teil B „Vor Bargloy“

Der Ratsbeschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 54.1 B „Vor Bargloy“, wurde mit

Datum vom 22.03.2012 gefasst. Am 12.07.2012 beschloss der Verwaltungsausschuss die

Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung, die in der Zeit vom 30.07.2012 bis 31.08.2012

durchgeführt wurde.

Lärmschutzgutachten

Die Stadt hat im Juni 2012 ein Schalltechnisches Gutachten zur geplanten Wohnentwicklung im

Bereich des rechtskräftigen B-Planes Nr. 54.2 „Bargloyer Weg“ in Bezug auf bestehenden

Gewerbelärm bei dem Planungsbüro Zech in Auftrag gegeben. Ziel dieses Gutachtens war es,

abzuklären, ob die rechtskräftig festgesetzten Mischgebietsflächen im Bereich des Bebauungsplanes

Nr. 54.2 „Bargloyer Weg“ die schalltechnischen Voraussetzungen für die Entwicklung zu

allgemeinen Wohngebietsflächen erfüllen. Das Ergebnis des Gutachtens war, dass diese Absicht

nicht umsetzungsfähig ist.

Änderung der Verkehrsabläufe

Die Verkehrsplanung für den Bargloyer Weg sah vor, dass der aus den angrenzenden Plangebieten

entstehende Verkehr über die Entlastungsstraße geführt wird. Für den Bargloyer Weg zwischen

Entlastungsstraße und Kapitän-Strasser-Straße wurde im rechtskräftigen Bebauungsplan ein Fußund

Radweg festgesetzt.

Es zeichnet sich ab, dass die Entlastungsstraße bis auf Weiteres nicht wie geplant für die Ableitung

der Verkehre aus den geplanten Wohngebietsflächen zur Verfügung stehen wird. Um den Verkehr

aus dem Plangebiet abführen zu können, muss der Bargloyer Weg vom Westring her wieder für den

Seite 10 von 24

Gesamtverkehr geöffnet werden. Um dies planerisch abzusichern ist es erforderlich, den

rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 54.2 „Bargloyer Weg“ in Bezug auf die festgesetzten

Verkehrsflächen entsprechend zu ändern.

Durch die Veränderung der Verkehrsführung ergeben sich von der bisherigen Planung abweichende

Verkehrsverhältnisse mit den dazugehörigen Verkehrsbelastungen.

Verkehrsgutachten

Das Büro Dr. Ing Schubert aus Hannover hat bei der Planung der Entwicklungsmaßnahme das

Gesamtverkehrskonzept für den Planbereich der Entwicklungsmaßnahme aufgestellt. Um eine

aktuelle und aussagefähige Prognose zu erhalten, war es erforderlich, das Verkehrsgutachten zu

überarbeiten. Das Büro Schubert wird die Ergebnisse des überarbeiteten Verkehrsgutachtens bis

zum 09.11.2012 vorlegen.

Schallschutz

Im Ausgangsentwurf für den Bebauungsplan Nr. 54.1, der den gesamten Bereich des Bargloyer

Weges umfasste, wurden aus Gründen des verkehrlichen Schallschutzes, umfangreiche

Abstandsflächen zur angrenzenden Wohnbebauung hin festgesetzt. Auf der Grundlage der neuen

Ergebnisse des Büros Schubert wird überprüft, ob diese Festsetzungen noch so Bestand haben.

Planung/zeitliche Abwicklung

In der Folge ist eine Anpassung des Vorentwurfes auf der Grundlage der aktuellen Ergebnisse

vorzunehmen. Die weitere Beratung dieses Bebauungsplanverfahrens wird Anfang 2013 erfolgen.

Parallel erfolgt die Vorplanung der notwendigen Erschließungsmaßnahmen.

TOP 6:

Einwohnerfragestunde

Der Vorsitzende unterbricht die Sitzung für die Einwohnerfragestunde.

Es werden keine Anfragen gestellt.

Der Vorsitzende nimmt die Sitzung anschließend wieder auf.

TOP 7:

2012/0173

Bebauungsplan Nr. 39.3 „Vor Lüerte“ Neuaufstellung

Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB (Stadium I)

Beschlussvorschlag neu formuliert:

Empfehlung:

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wildeshausen beschließt:

1. Der Bebauungsplan Nr. 39.3 „Vor Lüerte“ Neuaufstellung wird aufgestellt. Ziel ist die

planerische Anpassung eines bestehenden Gewerbe- und Industriegebietes.

Seite 11 von 24

2. Der Geltungsbereich wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimme(n)

3 Nein- Stimme(n)

TOP 8:

2012/0162

Nachbetrachtung Innenstadtsanierung

Antrag der FDP-Fraktion vom 26.06.2012

Beschlussvorschlag neu formuliert:

Empfehlung:

Der Rat der Stadt Wildeshausen beschließt, eine Nachbetrachtung der Innenstadtsanierung

durchzuführen.

Die Nachbetrachtung beginnt im Frühjahr 2013 mit einer Begehung der Innenstadt unter

Einbindung des damaligen Arbeitskreises und den beauftragten Planer.

Abstimmungsergebnis: - einstimmig -

Anmerkungen:

Herr Müller beantragt auch den damaligen Arbeitskreis und den beauftragten Planer mit in die

Bereisung einzubeziehen. Diesem Antrag wird einstimmig gefolgt.

TOP 9:

2012/0151

Neufassung der Straßenreinigungsgebührensatzung ab dem Jahr 2013

Beschlussvorschlag unverändert:

Empfehlung:

Der Rat der Stadt Wildeshausen beschließt die anliegende Gebührensatzung zur Straßenreinigung

(Straßenreinigungsgebührensatzung) der Stadt Wildeshausen. Die Anlage ist Bestandteil dieses

Beschlusses.

Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimme(n)

1 Nein- Stimme(n)

TOP 10:

Seite 12 von 24

2012/0168

Änderung der Satzung der Stadt Wildeshausen über die Gebühren für die Beseitigung von

Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Abgabensatzung für die dezentrale

Abwasserbeseitigung) sowie der Satzung der Stadt Wildeshausen über die Erhebung von

Beiträgen, Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung

für die zentrale Abwasserbeseitigung) vom 21.12.2006

VI. Änderungssatzungen vom 29.11.2012

Beschlussvorschlag unverändert:

Empfehlung:

1. Die VI. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Beiträgen,

Gebühren und Kostenerstattungen für die Abwasserbeseitigung (Abgabensatzung für die

zentrale Abwasserbeseitigung) der Stadt Wildeshausen vom 21.12.2006 wird in der als Anlage

beigefügten Form beschlossen.

2. Die VI. Änderungssatzung zur Änderung der Satzung über die Gebühren für die Beseitigung

von Abwasser aus Grundstücksabwasseranlagen (Abgabensatzung für die dezentrale

Abwasserbeseitigung) der Stadt Wildeshausen vom 21.12.2006 wird in der als Anlage

beigefügten Form beschlossen.

Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimme(n)

1 Enthaltung(en)

TOP 11:

2012/0122

Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zur Erweiterung

des Lidl-Marktes

Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens gemäß § 36 BauGB

Beschlussvorschlag neu formuliert:

Empfehlung:

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wildeshausen beschließt, das Einvernehmen zur beantragten

Befreiung von den Festsetzungen des Vorhabens und Erschließungsplans hinsichtlich der

Überschreitung der Baugrenze um ca. 121 m² gegenüber der Baugenehmigungsbehörde

herzustellen.

Abstimmungsergebnis: 6 Ja-Stimme(n)

3 Nein- Stimme(n)

TOP 12:

2012/0060-a

Straßenneubauprogramm

Ausbau diverser Straßen im Stadtgebiet

Instandsetzung diverser Straßen im Stadtgebiet

Seite 13 von 24

Beschlussvorschlag neu formuliert:

Empfehlung:

Dieser Tagesordnungspunkt wird in die nächste Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bau

und Umwelt verwiesen.

Abstimmungsergebnis: - einstimmig -

Anmerkungen:

Die Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt findet im oberen Rathaussaal statt. Siehe auch

Anmerkungen zum Tagesordnungspunkt 2.

Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Wildeshausen, Herr Frerichs, stellt den Antrag, die Rangfolge

für den Straßenausbau und die Straßenunterhaltung wie folgt festzulegen:

Ausbau der Straßen Straßensanierung

Holzhauser Straße bis zur B 213

Dr.-Klingenberg-Straße

Am Ziegelhof

Ochsenbergweg

Bauernmarschweg

Heilstättenstraße, 2 BA

Heidloge alt

Uhlandstraße

Brauereiweg

Katenbäker Berg

Bergstraße

Bargloyer Weg + Weg 202 (evtl. STEM)

Ochsenbergweg

Am kleinen Esch

Brauereiweg/Krandelstraße

Lehmkuhlenweg

Rövekampstraße

Dr.-Dürr-Straße

Mittelstraße

Backskamp

Glaner Straße

Weg XIX, Thölstedt

Am Fillerberg

Zeppelinstraße

Weg 66, Lohmühle

Frau Sandkuhl beantragt, dass dieser Tagesordnungspunkt in der nächsten Sitzung des Ausschusses

für Stadtentwicklung, Bau und Umwelt weiter beraten wird. Dieser Antrag wird einstimmig

angenommen.

Aufgrund des Antrages von Frau Sandkuhl wird in der Folge nicht mehr über den Antrag der SPDFraktion

abgestimmt.

TOP 13:

2012/0171

Instandhaltungsrichtlinien

Richtlinie zur Straßenerhaltung in der Stadt Wildeshausen

Richtlinie zur Instandhaltung der Gebäude der Stadt Wildeshausen

Beschlussvorschlag unverändert:

Seite 14 von 24

Empfehlung:

Der Rat der Stadt Wildeshausen beschließt

1. die "Richtlinie zur Straßenerhaltung in der Stadt Wildeshausen",

2. die "Richtlinie zur Instandhaltung der Gebäude der Stadt Wildeshausen".

3. die aufgrund der unter Ziffern 1 und 2 beschlossenen Richtlinien erforderlichen jährlichen

Haushaltsmittel im Haushalt bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis: - einstimmig -

Seite 15 von 24

TOP 14:

2012/0172

Haushaltsplan 2013

Teilhaushalt Stadtentwicklung, Bau und Umwelt

Beschlussvorschlag unverändert:

Empfehlung:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau und Umwelt empfiehlt dem Ausschuss für Finanzen,

Controlling und Wirtschaft

1. den Teilhaushalt Stadtentwicklung, Bau und Umwelt einschließlich der Veränderungsliste.

2. das Investitionsprogramm 2013 - 2016 einschließlich der Veränderungsliste.

Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimme(n)

2 Enthaltung(en)

Anmerkungen:

Die Sitzung wird von 21:07 Uhr bis 21:15 Uhr auf Antrag von Herrn Frerichs unterbrochen.

Der Ausschussvorsitzende beantragt Sitzungsverlängerung um eine halbe Stunde, die einstimmig

(7:0:2) angenommen wird.

Herr Müller bittet nochmals zu überprüfen, die Straßenbeleuchtung der Stadt Wildeshausen einem

Dritten zu übertragen.

Herr Schulze Temming-Hanhoff fragt an, was sich hinter der Formulierung „Höhere

Auflösungsverträge aus Sonderposten im Bereich der Kanalbaubeiträge“ verberge.

Antwort der Verwaltung:

Die Anmerkung betrifft das Produkt Abwasserbeseitigung. Dort steigen die Auflösungsverträge aus

Sonderposten 2013 um rd. 140.000 EUR gegenüber dem Vorjahr an, weil die künftig geplanten

Auflösungsverträge aus Sonderposten aufgrund weiterer Festsetzungen von Kanalbaubeiträgen

höher ausfallen.

TOP 15:

2012/0163

Ausbau Bleicher-, Krämer, Schusterstraße, landschaftsgärtnerische Arbeiten

Auftragsvergabe von Leistungen nach VOB

Beschlussvorschlag unverändert:

Empfehlung:

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wildeshausen beschließt die Vergabe für die Leistungen von

Seite 16 von 24

landschaftsgärtnerischen Arbeiten an die wirtschaftlichsten Bieter.

Abstimmungsergebnis: 8 Ja-Stimme(n)

1 Enthaltung(en)

TOP 16:

2012/0166

Verbunddorferneuerung Heinefelde

Gestaltung des Kreuzungs- und Einmündungsbereiches, Umgestaltung von Bankettflächen

Auftragsvergabe

Beschlussvorschlag neu formuliert:

Empfehlung:

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wildeshausen beschließt, den Auftrag an die

wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

Abstimmungsergebnis: - einstimmig -

TOP 17:

2012/0087-b

7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Schapböge“

Satzungsbeschluss (Stadium III)

Beschlussvorschlag neu formuliert:

Empfehlung:

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Wildeshausen beschließt:

1. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 1 „Schabböge“ (ehemals Schapböge), 7. Änderung, wird

entsprechend des Beschlusses vom 30.06.2011 überarbeitet. Der Geltungsbereich wird

entsprechend abgeändert.

2. Der überarbeitete Entwurf wird angenommen, die überarbeitete Begründung wird zustimmend

zur Kenntnis genommen.

3,. Die Planunterlagen werden gem. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren erneut in die

Beteiligung gegeben.

Abstimmungsergebnis: - einstimmig -

Anmerkungen:

Die Verwaltung wird bis zur Sitzung des Verwaltungsausschusses am 27.11.2012 einen

Beschlussvorschlag erarbeiten, der einen Verfahrensabschluss für die Fläche August-Hinrichs-

Straße/Lessingstraße ohne eine erneute Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung ermöglicht.

Seite 17 von 24

TOP 18:

Anfragen gemäß Geschäftsordnung

(Die Anzahl und konkrete Benennung der einzelnen Unterpunkte ergibt sich aus der Abhandlung

der Tagesordnungspunkte)

TOP 18.1:

Anfrage des Ratsherrn Schulze Temming-Hanhoff gem. § 16 GO zum Bauvorhaben „Neubau

eines Einfamilienhauses“ auf dem Grundstück „Eichendorffstraße 14“ vom 30.10.2012

Frage:

Gibt es eine Anfrage/Genehmigung, die Grenzmarkierungen auf dem Grundstück zur Abbruchkante

hin (städtisches Grundstück) entfernen/beseitigen zu dürfen?

Antwort:

Nein.

Frage:

Ist die Entfernung der Grenzmarken nur eine Ordnungswidrigkeit oder gar eine Straftat?

Antwort:

Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1a) Nds. Gesetz über das amtliche

Vermessungswesen (NvermG).

Frage:

Wann werden die Grenzmarkierungen wieder eingemessen/hergestellt?

Antwort:

Mit Schreiben der Stadt Wildeshausen vom 19.10.2012 erging eine Aufforderung an den Bauherrn,

eine amtliche Grenzauskunft einzuholen, um die Grenzpunkte anzeigen zu lassen.

Frage:

Gibt es eine Anfrage/Genehmigung, während der Bauzeit die Bau-Container und das Baumaterial

auf dem städtischen Grundstück aufzustellen bzw. zu lagern?

Antwort:

Ein entsprechender Antrag wurde nicht gestellt. Ob sich der Standort des Bauwagens und des

Containers auf der privaten oder der öffentlichen Grünfläche befindet, ist nicht eindeutig ersichtlich.

Frage:

Ist eine Sondernutzungsgebühr zu erheben?

Antwort:

Seite 18 von 24

Nein. Sondernutzungsgebühren werden nur im Falle der Nutzung einer öffentlichen Verkehrsfläche

erhoben. Hier handelt es sich um eine Grünfläche.

Frage:

Gibt es eine Anfrage/Genehmigung, mit einem Bauzaun das Betreten des städtischen Grundstücks

zu unterbinden?

Antwort:

Eine entsprechende Anfrage liegt der Stadt Wildeshausen nicht vor. Sollte der Bauzaun auf

städtischem Grundstück stehen und/oder das Betreten der städtischen Fläche verhindern, ist dieser

zurück zu setzen. Der Bauherr wird durch ein Schreiben der Stadt Wildeshausen darauf

hingewiesen.

Frage:

Entspricht der Neubau den Grundzügen der Planung, die ausdrücklich den Erhalt der vorhandenen

Siedlungsstruktur, die Verhinderung übergroßer Gebäude und maximal zwei Wohneinheiten im

„Reinen Wohngebiet“ vorsieht?

Antwort:

Die Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung, die Ausdruck der Grundzüge der

Bauleitplanung sind, wurden in den eingereichten Antragsunterlagen, mit Ausnahme der

Festsetzung der maximalen Gebäudelänge von 20 m, eingehalten. Hier lag eine Überschreitung von

ca. 2 m vor. Entsprechende Einwendungen wurden in der gemeindlichen Stellungnahme vom

16.09.2011 erhoben.

Mit Bescheid des Landkreises Oldenburg vom 22.11.2011 wurde das Bauvorhaben genehmigt.

Des Weiteren hatte der Genehmigungsbescheid den folgenden Inhalt: „Gleichzeitig wird mit dieser

Genehmigung gem. 31 Abs. 2 BauGB eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans

Nr. 1, 5. Änderung der Stadt Wildeshausen dahingehend erteilt, dass entgegen der abweichenden

Bauweise (20 m) das Gebäude mit einer Länge von ca. 25,00 m errichtet werden kann. Die

Abweichung ist städtebaulich vertretbar, auch die öffentlichen Belange sind durch das

Einvernehmen der Stadt Wildeshausen nicht betroffen. Nachbarliche Interessen werden durch die

Befreiung nicht negativ beeinflusst.“

Mit E-Mail vom 14.12.2011 an das Bauordnungsamt des Landkreises Oldenburg hat die Stadt

Wildeshausen noch einmal darauf hingewiesen, dass es bei der negativen Stellungnahme zur

Überschreitung der Gebäudelänge verbleibt und das Einvernehmen nicht erklärt wird.

Frage:

Sind die Vorgaben der BauNVO für das „Reine Wohngebiet“ beachtet und eingehalten?

Antwort:

Ja. Das beantragte Vorhaben „Neubau eines Einfamilienhauses“ entspricht der Zweckbestimmung

des „Reinen Wohngebietes“.

Frage:

Seite 19 von 24

Entspricht der Neubau den Vorgaben der Eingeschossigkeit, oder wird die tatsächliche

Grenzbebauung unzulässigerweise in die Flächenberechnung mit einbezogen?

Antwort:

Die in den eingereichten Unterlagen enthaltenen Flächenangaben dokumentieren die Einhaltung der

Festsetzung von einem Vollgeschoss. Die Richtigkeit dieser Angaben unterliegt der Prüfung durch

das Bauordnungsamt. Die Einhaltung dieser Festsetzung wurde heute telefonisch durch die

Bauaufsicht bestätigt.

Frage:

Liegt vielleicht auch ein Überschreiten der zulässigen Grenzbebauungsvorgaben vor?

Antwort:

Ob ein Verstoß gegen die Regelungen von Grenzabständen stattgefunden hat, war der Stadt

Wildeshausen nicht bekannt. Diese Regelungen sind Bestandteil des Bauordnungsrechts und fallen

daher in die Zuständigkeit des Bauordnungsamtes des Landkreises Oldenburg. Lt. telefonischer

Auskunft des Landkreises Oldenburg vom heutigen Tage weist die an die Grenze des Grundstücks

gebaute Garage eine Überschreitung der Höhe auf. Der Rückbau auf die zulässige Höhe von 3 m

wurde durch den Entwurfsverfasser zugesagt.

Frage:

Ist das Bauordnungsamt des Landkreises eingeschaltet worden, um mögliche Rechtsverletzungen zu

prüfen und abstellen zu lassen?

Antwort:

Mit E-Mail vom 18.10.2012 wurde die Bauaufsicht über durch Dritte geäußerte Zweifel an der

Rechtmäßigkeit des Vorhabens informiert.

TOP 18.2:

Anfrage des Ratsherrn Schulze Temming-Hanhoff vom 31.10.2012

Herr Schulze Temming-Hanhoff beanstandet in seinem Schreiben die Straßenreinigungssatzung und

insbesondere die entsprechende Gebührensatzung. In der Verwaltungsvorlage für die

Gebührensatzung, welche in der heutigen Sitzung beraten wird, werde nicht auf seine wesentlichen

Kritikpunkte eingegangen. Daher hat Herr Schulze Temming-Hanhoff um die Beantwortung der

nachfolgenden Fragen bis zum 05.11.2012 gebeten.

Frage:

In die Gebührenkalkulation fließen zu 60.000 EUR reinen Straßenreinigungskosten zusätzlich

58.000 EUR Bauhofleistungen und noch 11.502 EUR Allgemeinkosten ein. Welche Leistungen des

Bauhofes werden hier erbracht bzw. was wird für diese Kosten alles geleistet?

Antwort:

Die Frage wurde bereits mit Schreiben vom 15.01.2012, das der Beschlussvorlage „Neufassung der

Straßenreinigungsgebührensatzung ab dem Jahr 2013“ (2012/0151) beigefügt ist, beantwortet -

Zitat: „Die Leistungen des Bauhofes sind [im Betriebsabrechnungsbogen] in Zeile

Seite 20 von 24

„Bauhofleistungen“ abgebildet. Diese können direkt den beiden Leistungen zugeordnet werden und

enthalten neben Personal- auch Sach- und kalkulatorische Kosten.

Die Leistungen des Bauhofs umfassen ein Volumen von 54.800 EUR [Anm.: für 2013

58.500 EUR]. Die Bauhofleistungen für den Bereich Straßenreinigung belaufen sich auf 28.500

EUR, dabei handelt es sich insbesondere um folgende Tätigkeiten: Bürsten, Brennen (Unkraut etc.),

Laub pusten/fegen/entfernen, Mülleimerleerung, separate Reinigungsarbeiten sowie sonstige

Hilfsdienste. Hinsichtlich der Winterdienstleistungen des Bauhofes fallen folgende Tätigkeiten an:

Winterdienstkontrolle, Streuarbeiten (maschinell sowie händisch), Transportfahrten, Vor-,

Nacharbeiten, Winterstreukästen füllen sowie auf- und abbauen.“

Frage:

Gehört zu diesen Bauhofleistungen auch die Pflege des Straßenbegleitgrüns?

Antwort:

Nein, wie sich bereits aus der v. g. Darstellung im Schreiben vom 15.01.12 ergibt. Die Kosten der

Unterhaltung des Straßenbegleitgrüns werden dem Produkt „Gemeindestraßen“ zugeordnet. Dies ist

in der entsprechenden Produktbeschreibung zum Haushaltsentwurf für das Haushaltsjahr 2013

dargestellt.

Frage:

Was gehört alles zu den Allgemeinkosten und wie setzen sie sich zusammen?

Antwort:

Die Frage wurde ebenfalls bereits mit Schreiben vom 15.01.2012 beantwortet - Zitat:

„…Zu den gebührenfähigen Kosten gehören .. neben den Personal- und Sachkosten vor allem auch

die Gemein- und die kalkulatorischen Kosten. Die Ermittlung aller kalkulatorischen Kosten ist ohne

vorliegende Bilanzdaten nicht möglich. Daher sind kalkulatorische Kosten nicht in Gänze

eingerechnet. Dazu das Beispiel der „anteiligen Kosten der Gemeindevertretung“ (§ 5 Abs. 2 S. 4

NKAG). Zu diesen gehören u. a. auch die Kosten der Raumnutzung (Beratungen und

Entscheidungen finden in Gebäuden statt, die sich abnutzen, Kapital binden und unterhalten werden

müssen). Ebenfalls wird Technik eingesetzt, für die das gleiche gilt. Diese Kosten müssen ermittelt,

und weil es sich im Regelfall um Gemeinkosten handelt, sachgerecht auf die jeweils maßgeblichen

Aufgabenbereiche und Leistungen umgelegt werden.

Da diese Kostenermittlung noch nicht möglich ist, werden für die „Kosten der Gemeindevertretung“

derzeit nur die Aufwandsentschädigungen, Fraktionszuwendungen und Versicherungsprämien

angesetzt….

Die „Sonst. ordentlichen Aufwendungen“ umfassen den verwaltungsseitigen Sachaufwand

(Bürobedarf, Energie, EDV etc.). Sie stellen insoweit Gemeinkosten dar, die entsprechend eines

Schlüssels auf die Leistungen umzulegen sind. Gleiches gilt für den Personalaufwand der

Verwaltung (Fachbereich Stadtentwicklung, Bau und Umwelt sowie des Fachbereiches Finanzen

und Controlling), den Kosten des Hauptverwaltungsbeamten sowie der Kosten der

Gemeindevertretung. Der gesamte Personalaufwand mit Gemeinkostencharakter macht mit

11.800 EUR lediglich einen kleinen Teil des Gesamtaufwands aus. Bezogen auf die Gesamtfallzahl

von rund 4.700 für beide Gebührentatbestände ist dies ein angemessener Anteil“ – Zitat-Ende.

Ebenfalls wurde die Frage in der Beschlussvorlage angesprochen - Zitat: „Zu berücksichtigen ist

Seite 21 von 24

ferner, dass aufgrund der noch zu konzipierenden Kosten- und Leistungsrechnung anteilige

Umlagen aus Vorkostenstellen weiter unberücksichtigt sind. Die nach § 5 Abs. 2 Satz 4 NKAG

ansatzfähigen Kosten für die Hauptverwaltungsbeamten und die Volksvertretung der Gemeinde sind

mit 1% der Personalaufwendungen sowie Aufwendungen für Aufwandsentschädigungen

berücksichtigt.

Weitere anteilige Sachkosten für den Hauptverwaltungsbeamten und die Volksvertretung können

erst nach Umsetzung einer KLR – Konzeption berücksichtigt werden“ – Zitat-Ende.

Im Rahmen der Gebührenvorkalkulation des Jahres 2013 sind Gemeinkosten i. H. v. 11.502 EUR

berücksichtigt, davon:

- Personalaufwand Verwaltung sowie Kosten Rat: 9.002 EUR

- Bürobedarf, Energie, etc.: 2.500 EUR

Frage:

Kommen die vorgenannten Bauhofleistungen und die Allgemeinkosten ausschließlich den

Gebührenzahlern zu Gute, oder profitieren von den Leistungen dieser umlagefähigen Kosten auch

Bürger / Grundstücke, die nicht von der städtischen Reinigung betroffen sind?

Antwort:

Von den Leistungen der Kostenrechnenden Einrichtung „Straßenreinigung“ profitiert neben den

Anwohnern auch die Allgemeinheit. Auch das wurde im Schreiben vom 15.01.2012 sowie in der

Vorlage ausgeführt - Zitat:

„Die sich ergebenden Kostenblöcke für die jeweilige Leistungsart werden satzungsgemäß um 25%

reduziert, um insbesondere das Allgemeininteresse an der Reinigung von Orts- und

Durchfahrtsstraßen sowie Park- und Grünanlagen abzudecken.“

Im Ergebnis tragen die Anlieger also „nur“ 75% der Kosten.

Frage:

Wie lang ist insgesamt das Straßennetz in der „geschlossenen Ortslage“ von Wildeshausen?

Antwort:

Die Länge des Straßennetzes innerhalb der geschlossenen Ortslage beträgt rund 97 km.

Frage:

Wie viele Straßen (Anzahl) werden jeweils von der städtischen Straßenreinigung bzw. von den

Anliegern gereinigt?

Antwort:

Die Anzahl der im Rahmen der kostenrechnenden Einrichtung „Straßenreinigung“ zu reinigenden

Straßen ergibt sich aus der Anlage A zur Straßenreinigungssatzung. Wenn die Verwaltung richtig

gezählt hat, sind es 137. Von den Anliegern sind alle übrigen Straßen der „geschlossenen Ortslage“

zu reinigen.

Frage:

Welche Abweichungen ergeben sich jeweils bei Reinigung und Winterdienst?

Seite 22 von 24

Antwort:

Die Anzahl der im Rahmen der kostenrechnenden Einrichtung „Straßenreinigung“ zu

streuenden/räumenden Straßen ergibt sich aus der Anlage B zur Straßenreinigungssatzung. Wenn

die Verwaltung richtig gezählt hat, sind es 90. Die Anzahl der Straßen, die nur einem

Leistungsbereich zugeordnet sind beläuft sich, wenn die Verwaltung richtig gezählt hat, auf 71.

Frage:

Wie viele Fege- / Reinigungsmeter beziehen sich bei der städtischen Reinigung jeweils auf private

bzw. auf städtische Grundstücke?

Antwort:

Die Frage wurde ebenfalls bereits mit Schreiben vom 15.01.2012 beantwortet - Zitat: „Die

Gesamtfrontmeter belaufen sich für die Vorkalkulation der Straßenreinigungsgebühr 2012 auf

95.871 m. Auf die städtischen Flächen entfallen davon 6.247 m.“

Frage:

Wie viele Fege- / Reinigungsmeter entfallen auf Hinterlieger?

Antwort:

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Gleichbehandlung von Vorder- und Hinterliegern unstreitig

bejaht. Auch das wurde bereits in der Vorlage sowie im Schreiben vom 15.01.2012 dargestellt –

Zitat:

„… durch die Reinigungsleistung der Straßen, durch die das Hinterliegergrundstück erschlossen

wird, [entsteht] ein Vorteil .., der - so das Bundesverwaltungsgericht - „im objektiven Interesse

sowohl der Eigentümer anliegender Grundstücke als auch der Eigentümer hinterliegender…

Grundstücke“ liegt (BVerwG, Urteil vom 08.12.1986, Az.: BVerwG 8 B 74.86). Ferner stellt das

BVerwG fest: Da sich Umfang und Maß dieses Interesses mit Blick auf die Anliegergrundstücke

einerseits und auf die erschlossenen Hinterliegergrundstücke andererseits allenfalls geringfügig oder

nur in atypischen Ausnahmefällen unterscheiden, ist es nicht willkürlich, wenn der Ortsgesetzgeber

Umfang und Maß des jeweiligen objektiven Interesses insoweit gebührenrechtlich gleich bewertet“

– Zitat-Ende.

Aufgrund der Gleichbehandlung beider Grundstückslagen wird bei der Gebührenveranlagung

maschinell nicht zwischen Vorder- und Hinterliegern differenziert, so dass eine maschinelle

Frontmeter-Auswertung dazu nicht möglich ist.

Frage:

Für wie viele Fege- / Reinigungsmeter sind ausschließlich die Anlieger zuständig?

Antwort:

Betroffen sind die nicht der Anlage A zugeordneten Straßen. Bei einem Gesamtstraßennetz von 97

km und einer Reinigungsleistung von rd. 96 km, ergibt sich ein Wert von rd. 98 km (97 km x 2 ./.

96 km).

Frage:

Wo und wie werden die Reinigungs- bzw. Räumkosten z. B. der Burgwiese oder der Huntebrücken

Seite 23 von 24

verbucht?

Antwort:

Die Kosten für die Reinigung von öff. Plätzen und Parkanlagen, z. B. Burgwiese, werden dem

Produkt „Öffentliches Grün“ zugeordnet; auch dies wurde in der Vorlage dargestellt – Zitat:

„Die Kosten der Reinigung der Park- und Grünanlagen werden durch das Produkt „Öffentliches

Grün“ getragen.“ – Zitat-Ende.

Die Kosten für die Reinigung von Brücken werden dem Produkt „Gemeindestraßen“ zugeordnet.

Beide Informationen lassen sich im Übrigen der jeweiligen Produktbeschreibung des

Haushaltsentwurfes 2013 entnehmen.

Frage:

Gibt es einen gültigen Winterdienstplan für den Räum- und Streudienst, und wie sieht der aus?

Antwort:

Der aktuelle Winterdienstplan ist als Anlage zu dieser Mitteilung beigefügt.

Seite 24 von 24