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Wiekau |
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9. Dez. 2012 |
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Nun das Ergebnis. Herr Stegemann hat geduldig alle unsere Fragen beantwortet und er legte uns ausführlich dar, warum die Polizei der Geschwindigkeitsbeschränkung durch entsprechende Verkehrsschilder nicht zustimmen kann: Hier - wie überall gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung, die u.a. bestimmt, dass man sich als Autofahrer angemessen zu verhalten hat, rücksichtsvoll gegenüber anderen Verkehrsteilnehmer und unter Berücksichtigung der Gegebenheiten. Es würde eine Geschwindigkeitsbegrenzung nur verordnet, „wenn die Verkehrssituation es dringend erforderlich macht.“ Dieser Zustand sei in der Wiekau nicht gegeben. Die Statistik seit 2005 verzeichne keinerlei Unfälle in der Wiekau. (Glücklicherweise, möchte ich hinzufügen). Durch unsere engagierten Argumente und Nachfragen angeregt, machte schließlich Frau Eilers einen Kompromissvorschlag. Dieser sieht vor, dass wir einen Antrag auf Anbringung von Hinweisschildern stellen sollten. Auf diesen Schildern würden wir alle Anwohner, Besucher usw., also alle Autofahrer, auf die Besonderheit der Wiekau verweisen und diesen „unseren Dank aussprechen, dass sie ihre Geschwindigkeit auf 20 km/h drosseln“. Auch ein offizielles Verkehrsschild hätte die gleiche psychologische Wirkung - denn eine Geschwindigkeitsmessung bzw. -kontrolle würde hier sowieso nie stattfinden. Mit diesem Kompromissvorschlag können wir doch gut leben. Auch wenn Herr Wübbeler betonte, dass er eine Genehmigung hier nicht zusagen könne: Schließlich kam dieser Vorschlag aus der Verwaltung und unsere vielen Unterschriften werden sicher für eine Zustimmung „sorgen“. Vielleicht gibt uns so ein Schild sowieso noch eine viel bessere Möglichkeit, die Besonderheit der Wiekau herauszustellen! Wir sind dabei, einen Gestaltungsvorschlag zu entwerfen, Kosten auszurechnen und einen Antrag zu formulieren und werden diesen so schnell wie möglich auf den Weg bringen.
Ihre/Eure Marion
Schulz |
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